Studierende erhalten eine allgemeine Einführung ins Recht, wobei sie erfahren, welche Rechtsgebiete wir im Allgemeinen unterscheiden und wie das Rechtssystem in Österreich aufgebaut ist. Das Prozessrecht, die Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeiten werden anhand eines oder mehrere konkreter Beispiele aus der Praxis erläutert. Generell wird darauf geachtet immer eine Verbindung zu Bereichen aus der Sozialpädagogik herzustellen, dies abgestimmt auf die besonderen Interessen der Studierenden. 

Wenn möglich, werden Fachexpert/innen in den Unterricht eingeladen, welche aus der Praxis direkt berichten können und die Theorie damit verständlicher machen.

Die einzelnen Fachthemen sind unter folgendem link dem allgemeinen Lehrplan zu entnehmen.